Europawahl 2024


Ausschreibung der Wahl
Kundmachung

ACHTUNG!

Auslandsösterreicher und Unionsbürger, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch einen Hauptwohnsitz in Österreich haben, können bis spätestens 26. März 2024 (=Stichtag) einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz/Europawählerevidenz stellen:

Information für Auslandsösterreicher

Information für Unionsbürger