Europawahl 2024
Ausschreibung der Wahl
Kundmachung
ACHTUNG!
Auslandsösterreicher und Unionsbürger, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch einen Hauptwohnsitz in Österreich haben, können bis spätestens 26. März 2024 (=Stichtag) einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz/Europawählerevidenz stellen:
Information für Auslandsösterreicher
Information für Unionsbürger