Meldeservice

Meldepflicht
Jeder Bürger ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden.
Diese  An- oder Abmeldung ist kostenlos.

Anmeldung:
Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines Nebenwohnsitzes ist die Gemeinde zuständig, in der der neue Wohnsitz liegt. Die An-, Um- oder Abmeldung kann erfolgen, wenn die Identität festgestellt ist und ein vollständig ausgefüllter und unterfertigter Meldezettel vorliegt. Der Meldevorgang wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) bestätigt.Ausländische Staatsbürger müssen zusätzlich einen gültigen Reisepass mitbringen!

Meldezettel

Volljährige Österreichische Staatsbürger können sich selbständig mit Handysignatur oder ID-Austria ummelden:
elektronische Ummeldung