Wärmepreisdeckel und Handwerkerbonus

                                                  Förderperiode 2024
       Wärmepreisdeckel

Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes, um Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bewältigung der Heizkosten im Jahr 2024 zu unterstützen. Für die Berechnung der Förderhöhe werden das Netto-Haushaltseinkommen 2023 und die Heizkosten 2024 herangezogen.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:

1.) Datenblatt  (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)

2.)  FOLGENDE Einkommensnachweise 2023 (gegebenenfalls)
      (aller mit Hauptwohnsitz im Haushalt des Antragstellers/der Antragstellerin gemeldeten Personen)
      -) Bedarfsorientierte Mindestsicherung
      -) Krankengeld
      -) von ausländischen Stellen bezogenens Einkommen
      -) Mitversicherungsdatenauszug (für Haushaltsangehörige ohne eigenes Einkommen)

3.)  Nachweise der Heizkosten 2024
   
  -) zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Energielieferanten oder
      -) Nachweis der Heizkosten der letzten zwölf Monate
      -) letzte Kostenvorschreibung(en), seit Bezug des Wohnobjektes oder
      -) Rechnungen über Kauf bzw. Lieferung von Heizstoffen

Anträge können bis 31.12.2024 online auf der Homepage des Landes www.burgenland.at mittels ID-Austria oder persönlich, bzw. durch eine/n VertreterIn beim Gemeindeamt gestellt werden.
Sofern der Antrag nicht persönlich gestellt werden kann, ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Vollmacht zum Ausdrucken
Vollmacht zum Ausfüllen

RICHTLINIEN

Online-Antrag & Wärmepreisdeckel-Rechner
Info-Hotline: +43 57/600-DW 1060
  (von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 16 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr- 12 Uhr).


       Bgld. Handwerkerbonus:

Unter folgenden Voraussetzungen gewährt das Land Burgenland Förderungen für Reparaturarbeiten an Wohnobjekten:

  • Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt bei dem die Baubewilligung mindestens 10 Jahre zurückliegt
  • Arbeitsleistungen müssen zwischen 01.04.2024 und 31.12.2024 erbracht werden;
  • Endrechnung darf nicht vor dem 01.04.2024 und nach dem 31.12.2024 ausgestellt sein;
  • Endrechnung mit detaillierter Beschreibung der Leistung von einem befugten Unternehmen mit Sitz im Burgenland;

ACHTUNG! Bei Maßnahmen, die einer nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen, wird nicht nur die Arbeitsleistung sondern auch die Materialkosten in der Höhe von 25 % der förderbaren Kosten, bis maximal € 10.000 gefördert. Die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest € 400,-- ohne Umsatzsteuer betragen.

Förderungsanträge können bis längstens 10. Jänner 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden.
Ansuchen

Info-Hotline: 057/600-2800
www.burgenland.at/handwerkerbonus


     Handwerkerbonus - BUND

Auch der von der Regierung präsentierte Handwerkerbonus kann beantragt werden: www.handwerkerbonus.gv.at 
Für Sanierungen und Renovierungen im privaten Bereich, Aus- und Zubauten von Wohnraum. Es werden seit dem 1. März 2024 erbrachte Leistungen gefördert. Und zwar 20 Prozent der Arbeitskosten (netto) mit maximal 2.000 Euro heuer und 1.500 Euro im nächsten Jahr.