Handwerkerbonus 2025

Handwerkerbonus des Bundesministeriums
  für Wirtschaft, Energie und Tourismus


Förderkriterien

Haupt- oder Nebenwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt

Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen

Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2025 erbracht werden

Förderhöhe: 20% der Arbeitskosten (netto), maximal € 1.500,--

Antragsfrist: bis 28. Feber 2026

Antragstellung ausschließlich ONLINE!
Mitarbeiter des Gemeindeamtes stehen unterstützend zur Verfügung.

Antragstellung: www.handwerkerbonus.gv.at

Fragen & Antworten

Hotline: 050506 859 333