Handwerkerbonus des Bundesministeriums
für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Förderkriterien
Haupt- oder Nebenwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt
Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen
Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2025 erbracht werden
Förderhöhe: 20% der Arbeitskosten (netto), maximal € 1.500,--
Antragsfrist: bis 28. Feber 2026
Antragstellung ausschließlich ONLINE!
Mitarbeiter des Gemeindeamtes stehen unterstützend zur Verfügung.
Antragstellung: www.handwerkerbonus.gv.at
Hotline: 050506 859 333