Örtliches Entwicklungskonzept - Mitwirkung

Jede bgld. Gemeinde ist verpflichtet bis 2026 ein örtliches Entwicklungskonzept zu erstellen, das 10 Jahre Gültigkeit hat und die Voraussetzung für künftige Flächenwidmungsplanänderungen ist. (Bgld. Raumplanungsgesetz)

Für die Erstellung dieses Planungsinstruments wurde ein 10-köpfiges Team gebildet, das von Mitarbeiterinnen der Fachabteilung des Landes Burgenland begleitet wird.

Zusätzlich wird auch die Gemeindebevölkerung eingebunden, ihre Bedürfnisse und Interessen im Bereich Siedlungsentwicklung und kommunale Einrichtungen mitzuteilen.

Dazu haben alle Haushalte einen Fragebogen erhalten.

ONLINE - FRAGEBOGEN

Bitte die ausgefüllten Fragebögen bis spätestens 17. Mai 2024 in den Gemeindepostkasten oder in die Urne im Foyer des Gemeindeamtes einwerfen.

Das Ergebnis der Befragung kann im fertigen Entwicklungskonzept eingesehen werden. Die Auflage wird öffentlich kundgemacht.

Bitte nehmen Sie sich Zeit und unterstützen Sie die Gemeindeverwaltung bei diesen weichenstellenden Festlegungen! Bei Fragen sowie bei Bedarf an Fragebögen können sie sich gerne an das Gemeindeamt wenden.

Arbeitskreis