Abbrennen von Sommer-Sonnwendfeuern

ACHTUNG!

Bei der Abhaltung von Sommer-Sonnwendfeuern sind rechtliche Vorgaben einzuhalten!

a) Zeitlicher Rahmen:
Feuer zur Sommersonnenwende dürfen nur zu folgenden Terminen abgebrannt werden:
-) Freitag, 16. Juni 2023
-) Samstag, 17. Juni 2023
-) Mittwoch, 21. Juni 2023
-) Freitag, 23. Juni 2023
-) Samstag, 24. Juni 2023

b) Öffentlichkeit
Das Abbrennen von Sommer-Sonnwendfeuern muss allgemein zugänglich sein! Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt kein Brauchtumsfeuer dar!

c) zulässige Materialien
Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich mit trockenen biogenen nicht beschichteten und nicht lackierten Materialien beschickt werden.

d) Sicherheitsvorkehrungen
Während des Abbrennens muss eine geeignete, volljährige Aufsichtsperson dauernd anwesend sein, die für die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich ist.

e) Ahndung
Bei Beabsichtigung einer derartigen Veranstaltung ist die Einholung von detaillierten Informationen beim Gemeindeamt ratsam, da für Verstöße gegen die Bestimmungen Strafen von bis zu € 3.630,-- vorgesehen sind.