Osterfeuer

ACHTUNG!

Beim Abbrennen von Osterfeuern sind rechtliche Vorgaben einzuhalten!

a) Zeitlicher Rahmen:
Osterfeuer dürfen nur zu folgenden Terminen abgebrannt werden:
-) Freitag, 27. März 2026
-) Samstag, 28. März 2026
-) Sonntag, 29. März 2026
-) Karfreitag, 3. April 2026
-) Karsamstag, 4. April 2026
-) Ostersonntag, 5. April 2026
-) Freitag, 10. April 2026
-) Samstag, 11. April 2026
-) Sonntag, 12. April 2026

b) Öffentlichkeit
Das Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltung muss allgemein zugänglich sein! Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt kein Brauchtumsfeuer dar!

c) zulässige Materialien:
trocken, biogen, nicht beschichtet und nicht lackiert

d) Sicherheitsvorkehrungen
Während des Abbrennens muss eine geeignete, volljährige Aufsichtsperson dauernd anwesend sein, die für die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich ist.

e) Ahndung
Bei Beabsichtigung einer derartigen Veranstaltung ist die Einholung von detaillierten Informationen beim Gemeindeamt ratsam, da bei Verstößen gegen die Bestimmungen Strafen von bis zu € 3.630,-- vorgesehen sind.