Sommersonnwendfeuer

ACHTUNG!

Beim Abbrennen von Sommersonnwendfeuern sind rechtliche Vorgaben einzuhalten!

a) Zeitlicher Rahmen:
Sommersonnwendfeuer dürfen nur zu folgenden Terminen abgebrannt werden:
-) Freitag, 19. Juni 2026
-) Samstag, 20. Juni 2026
-) Sonntag, 21. Juni 2026
-) Freitag, 26. Juni 2026
-) Samstag, 27. Juni 2026
 

b) Öffentlichkeit
Das Sommersonnwendfeuer als Brauchtumsveranstaltung muss allgemein zugänglich sein! Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt kein Brauchtumsfeuer dar und ist absolut verboten!

c) zulässige Materialien:
trocken, biogen, nicht beschichtet und nicht lackiert

d) Sicherheitsvorkehrungen
Während des Abbrennens muss eine geeignete, volljährige Aufsichtsperson dauernd anwesend sein, die für die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich ist.

e) Ahndung
Bei Beabsichtigung einer derartigen Veranstaltung ist die Einholung von detaillierten Informationen beim Gemeindeamt ratsam, da bei Verstößen gegen die Bestimmungen Strafen von bis zu € 3.630,-- vorgesehen sind.