Kinderbetreuung - Mittagessensförderung

Seitens des Amtes der Bgld. Landesregierung wird für das Kindergarten- und Schuljahr 2023/2024 die Möglichkeit einer Essensförderung für einkommensschwache Familien geboten.

Ob und in welcher Höhe eine Förderung generell möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab (Familiennettoeinkommen, Anzahl der Familienmitglieder, …) - siehe "RICHTLINIEN"

ACHTUNG  NEU!

Ab 04. September 2023 müssen Anträge auf Mittagessensförderung im Vorhinein gestellt werden!

Die Förderung wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich!

Anträge können bis spätestens 30. August 2024 gestellt werden.

Ab Förderzusage wird nur mehr der verringerte Betrag von der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Möglichkeiten der Antragstellung: postalisch, digital oder mittels Handysignatur

ANTRAG + RICHTLINIEN

Antragsformular für das Kindergarten- und Schuljahr 2023/2024