Bürgerservice


Standesamt Zemendorf

Wollen Sie am Standesamt Zemendorf- Stöttera heiraten?
– Hier die wichtigsten Informationen

Breitband Internet und Kabel TV in der Gemeinde Zemendorf-Stöttera

B.net verfolgt das Ziel, das Burgenland flächendeckend mit Breitband Internet zu versorgen um eine zukunftsorientierte Infrastruktur zu schaffen. Das bedeutet: Surfen im Internet, Fernsehen, Radio hören und Telefonieren aus der Hand eines burgenländischen Anbieters. Heuer soll in 24 burgenländischen Gemeinden das Kabelnetz in ein internet- und telefonietaugliches Kommunikationsnetz umgebaut werden. In unserer Gemeinde sind die Arbeiten bereits abgeschlossen. Bei einem Informationsabend Anfang März wurden interessierte Gemeindebürger ausführlich über die Kombinationsmöglichkeiten von Kabel TV, Breitband Internet und Telefonie sowie über die Installation informiert. Viele nutzten den damals angebotenen Frühbucherbonus und surfen bereits auf dem Datenhighway der B.net.

Breitband Internet als zukunftsorientierte Infrastruktur
Surfen auf dem Datenhighway mit dem Breitband Internet der B.net bedeutet 24 Stunden online zu sein, keine unkalkulierbaren Online-Gebühren beim Surfen, kein lästiges Einwählen, dafür aber freie Telefon- und Faxleitungen sowie konstant hohe Datenrate und schneller Datentransfer. Ob Einsteiger oder Vielsurfer – bei B.net ist für jeden das richtige Produkt dabei.

Kabel TV – Digitale Programmvielfalt
Eine größere Vielfalt an Programmen bietet digitales Fernsehen, somit ist für noch mehr Spaß, Spannung und Unterhaltung gesorgt. Kein Wunder bei mehr als 100 TV- und über 60 Radioprogrammen – nationale, internationale und natürlich auch weiterhin BKF, das Burgenland Fernsehen. Einfach Kabelreceiver anstecken und die digitale Welt genießen. Infos zu den Kabelreceivern gibt’s auch auf unserer Website unter www.bnet.at.

Festnetz Telefonie – untereinander gratis telefonieren
Mit der B.net Festnetztelefonie können Sie stundenlang mit ihren Liebsten, der Oma oder Ihren Nachbarn telefonieren – denn das Tolle daran – B.net Kunden telefonieren untereinander gratis.

Zur Zeit läuft eine Sommeraktion ! – Infos dazu können Sie dem Inserat auf der letzten Seite entnehmen.

Anfragen können von Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr an die B.net Service Hotline unter 0810/820 200 gerichtet werden.

Hunde an die Leine !


Da im Wald- und Flurgebiet im häufiger beobachtet wird, dass frei herumlaufende Hunde wildern, sich Freizeitsportler und Spaziergänger vermehrt belästigt fühlen und es auch laufend Beschwerden wegen verunreinigter Blumenrabatte sowie Verunreinigungen auf öffentlichen Plätzen gibt, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. März 2010 folgende ortpolizeiliche Anordnung getroffen:

V e r o r d n u n g

des Gemeinderates der Gemeinde Zemendorf-Stöttera vom 26. März 2010, über das Führen und Halten von Hunden im Gemeindegebiet von Zemendorf-Stöttera, aufgrund der Bestimmungen des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 35/1986 i.d.Fassung LGBl.Nr. 34/2001:

§ 1

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass beim Halten von Hunden dritte Personen weder gefährdet oder beeinträchtigt, noch über das unzumutbare Maß hinaus belästigt werden. Dies gilt für die Belästigung Dritter durch Lärm. Insbesonders während der Nachtzeit von 22.00 bis 06.00 Uhr ist dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe Dritter durch Tierlaute nicht unzumutbar gestört wird. Außerdem für die Verunreinigung von Kinderspielplätzen, Blumen- und Pflanzenrabatten im gesamten Ortsgebiet und ähnlichen Flächen.

§ 2

a) Gemäß § 7 Abs. 3 leg.cit. wird festgelegt, dass Hunde in öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie außerhalb von eingefriedeten Grundflächen sowohl im Ortsgebiet, als auch außerhalb des verbauten Gebietes an der Leine zu führen sind.

b) Es ist ausdrücklich verboten, Hunde auf den Friedhof mitzuführen.

c) Diese Anordnungen gelten nicht für Hunde, die zur Führung Blinder, zur Jagd (während der Jagd, Ausbildung oder Nachsuche), für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder im Hilfs- und Rettungsdienst eingesetzt werden.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen gelten als Verwaltungsübertretung und werden gemäß § 13 Abs. 1 des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes von der Bezirksver-waltungsbehörde geahndet.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Chippen von Hunden

Seit Beginn des Jahres 2010 müssen alle Hunde gechippt werden. Die Übergangsfrist für das Chippen von Hunden ist bereits ausgelaufen.
Laut österreichischem Tierschutzgesetz müssen seit 1. Jänner 2010 alle Hunde verpflichtend gechippt werden.
So funktioniert das „Chippen“:

Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen wird. Diese Eintragung erledigt der behandelnde Tierarzt. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu chippen. Das Einsetzen des Chips und das Ausstellen des EU- weiten Heimtierausweises für das Tier besorgen alle praktischen TierärztInnen.

Der Mikrochip hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich, das Einsetzen ist mit einer Impfung für das Tier vergleichbar.

Kosten:

Zwischen 70 und 100 Euro. Die Kontrolle, ob Hunde „gechipt“ sind, liegt bei den Bezirkshauptmannschaften. Sobald Ihr Hund gechipt ist, geben Sie bitte die Nummer im Gemeindeamt bekannt. Tel. Nr. 02626/ 5242

Neues Service der BKK

Die Bgld. Gebietskrankenkasse bietet seit Kurzem ein neues Service an:  "Case Management".  Dabei können Menschen, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall mit einer neuen Lebenssituation konfrontiert sind eine umfassende und qualifizierte Einzelbetreuung in Anspruch nehmen.
Zuerst wird  ein Versorgungsplan erstellt und nach diesem werden dann die Betroffenen so lange begleitet und unterstützt, bis sie ihren Alltag wieder selbst meistern können. Informationsfolder liegen im Gemeindeamt in Zemendorf, Hauptstraße 49 auf.

Bei Fragen kann man sich auch direkt an das Gesundheits-Info-Zentrum bei der Bgld. Gebietskrankenkasse wenden:

Tel.: 02682/608-2020.

Rezeptgebührenbefreiung

Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in Hausgemeinschaft lebender Personen folgende Richtsätze nicht überschreitet:

Alleinstehende: € 772,4

Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 888,26

Ehepaare (oder Personen in Lebensgemeinschaft)  € 1.158,08

Ehepaare (oder Personen in Lebensgemeinschaft) mit erhöhtem Medikamentenbedarf:
          € 1.331,79

Richtsatz für jedes mitversicherte Kind: € 80,95.

Der Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung ist mit den aktuellen Einkommens-nachweisen direkt beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.

Entsorgung

In letzter Zeit häuften sich wieder die Beschwerden bezüglich illegal abgelagertem Müll im Gemeindegebiet sowohl auf Öffentlichem Gut, als auch auf Privatgrund. Aufgrund der Tatsache, dass jeder Ortsbewohner die Möglichkeit zur kostenlosen Entsorgung bei der Altstoffsammelstelle in Zemendorf hat, ist es unverständlich, dass Wald, Wiese und Flur mit allfälligem Unrat belastet werden. Seitens der Gemeindeverwaltung wird dringend gebeten, solche Abfallent-ledigungen zu vermeiden.