Bürgerservice

Wollen Sie am Standesamt Zemendorf- Stöttera heiraten?
– Hier die wichtigsten Informationen
Breitband Internet und Kabel TV in der Gemeinde Zemendorf-Stöttera
B.net verfolgt das Ziel, das
Burgenland flächendeckend mit
Breitband Internet zu versorgen
um eine zukunftsorientierte
Infrastruktur zu schaffen. Das
bedeutet: Surfen im Internet,
Fernsehen, Radio hören und
Telefonieren aus der Hand eines
burgenländischen Anbieters.
Heuer soll in 24
burgenländischen Gemeinden das
Kabelnetz in ein internet- und
telefonietaugliches
Kommunikationsnetz umgebaut
werden. In unserer Gemeinde sind
die Arbeiten bereits
abgeschlossen. Bei einem
Informationsabend Anfang März
wurden interessierte
Gemeindebürger ausführlich über
die Kombinationsmöglichkeiten
von Kabel TV, Breitband Internet
und Telefonie sowie über die
Installation informiert. Viele
nutzten den damals angebotenen
Frühbucherbonus und surfen
bereits auf dem Datenhighway der
B.net.
Breitband Internet als
zukunftsorientierte
Infrastruktur
Surfen auf dem Datenhighway mit
dem Breitband Internet der B.net
bedeutet 24 Stunden online zu
sein, keine unkalkulierbaren
Online-Gebühren beim Surfen,
kein lästiges Einwählen, dafür
aber freie Telefon- und
Faxleitungen sowie konstant hohe
Datenrate und schneller
Datentransfer. Ob Einsteiger
oder Vielsurfer – bei B.net ist
für jeden das richtige Produkt
dabei.
Kabel TV – Digitale
Programmvielfalt
Eine größere Vielfalt an
Programmen bietet digitales
Fernsehen, somit ist für noch
mehr Spaß, Spannung und
Unterhaltung gesorgt. Kein
Wunder bei mehr als 100 TV- und
über 60 Radioprogrammen –
nationale, internationale und
natürlich auch weiterhin BKF,
das Burgenland Fernsehen.
Einfach Kabelreceiver anstecken
und die digitale Welt genießen.
Infos zu den Kabelreceivern
gibt’s auch auf unserer Website
unter www.bnet.at.
Festnetz Telefonie –
untereinander gratis
telefonieren
Mit der B.net Festnetztelefonie
können Sie stundenlang mit ihren
Liebsten, der Oma oder Ihren
Nachbarn telefonieren – denn das
Tolle daran – B.net Kunden
telefonieren untereinander
gratis.
Zur Zeit läuft eine Sommeraktion
! – Infos dazu können Sie dem
Inserat auf der letzten Seite
entnehmen.
Anfragen können von Montag bis
Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr
an die B.net Service Hotline
unter 0810/820 200 gerichtet
werden.
Hunde an die Leine !
Da im Wald- und Flurgebiet im
häufiger beobachtet wird, dass
frei herumlaufende Hunde wildern,
sich Freizeitsportler und
Spaziergänger vermehrt belästigt
fühlen und es auch laufend
Beschwerden wegen verunreinigter
Blumenrabatte sowie
Verunreinigungen auf
öffentlichen Plätzen gibt, hat
der Gemeinderat in seiner
Sitzung am 26. März 2010
folgende ortpolizeiliche
Anordnung getroffen:
V e r o r d n u n g
des Gemeinderates der Gemeinde
Zemendorf-Stöttera vom 26. März
2010, über das Führen und Halten
von Hunden im Gemeindegebiet von
Zemendorf-Stöttera, aufgrund der
Bestimmungen des Bgld.
Landes-Polizeistrafgesetzes,
LGBl. Nr. 35/1986 i.d.Fassung
LGBl.Nr. 34/2001:
§ 1
Es ist darauf Bedacht zu nehmen,
dass beim Halten von Hunden
dritte Personen weder gefährdet
oder beeinträchtigt, noch über
das unzumutbare Maß hinaus
belästigt werden. Dies gilt für
die Belästigung Dritter durch
Lärm. Insbesonders während der
Nachtzeit von 22.00 bis 06.00
Uhr ist dafür zu sorgen, dass
die Nachtruhe Dritter durch
Tierlaute nicht unzumutbar
gestört wird. Außerdem für die
Verunreinigung von
Kinderspielplätzen, Blumen- und
Pflanzenrabatten im gesamten
Ortsgebiet und ähnlichen Flächen.
§ 2
a) Gemäß § 7 Abs. 3 leg.cit.
wird festgelegt, dass Hunde in
öffentlich zugänglichen Gebäuden
sowie außerhalb von
eingefriedeten Grundflächen
sowohl im Ortsgebiet, als auch
außerhalb des verbauten Gebietes
an der Leine zu führen sind.
b) Es ist ausdrücklich verboten,
Hunde auf den Friedhof
mitzuführen.
c) Diese Anordnungen gelten
nicht für Hunde, die zur Führung
Blinder, zur Jagd (während der
Jagd, Ausbildung oder Nachsuche),
für Zwecke der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung oder im
Hilfs- und Rettungsdienst
eingesetzt werden.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese
Bestimmungen gelten als
Verwaltungsübertretung und
werden gemäß § 13 Abs. 1 des
Bgld.
Landes-Polizeistrafgesetzes von
der Bezirksver-waltungsbehörde
geahndet.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem
auf den Ablauf der
Kundmachungsfrist folgenden Tag
in Kraft.
Chippen von Hunden
Seit Beginn des Jahres 2010
müssen alle Hunde gechippt
werden. Die Übergangsfrist für das
Chippen von Hunden ist bereits
ausgelaufen.
Laut österreichischem
Tierschutzgesetz müssen seit 1.
Jänner 2010 alle Hunde
verpflichtend gechippt werden.
So funktioniert das „Chippen“:
Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen wird. Diese Eintragung erledigt der behandelnde Tierarzt. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu chippen. Das Einsetzen des Chips und das Ausstellen des EU- weiten Heimtierausweises für das Tier besorgen alle praktischen TierärztInnen.
Der Mikrochip hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich, das Einsetzen ist mit einer Impfung für das Tier vergleichbar.
Kosten:
Zwischen 70 und 100 Euro. Die Kontrolle, ob Hunde „gechipt“ sind, liegt bei den Bezirkshauptmannschaften. Sobald Ihr Hund gechipt ist, geben Sie bitte die Nummer im Gemeindeamt bekannt. Tel. Nr. 02626/ 5242
Neues Service der BKK
Die Bgld.
Gebietskrankenkasse bietet seit
Kurzem ein neues Service an:
"Case Management". Dabei
können Menschen, die durch eine
schwere Krankheit oder einen
Unfall mit einer neuen
Lebenssituation konfrontiert
sind eine umfassende und
qualifizierte Einzelbetreuung in
Anspruch nehmen.
Zuerst wird ein Versorgungsplan
erstellt und nach diesem werden
dann die Betroffenen so lange
begleitet und unterstützt, bis
sie ihren Alltag wieder selbst
meistern können.
Informationsfolder liegen im
Gemeindeamt in Zemendorf,
Hauptstraße 49 auf.
Bei Fragen kann man sich auch direkt an das Gesundheits-Info-Zentrum bei der Bgld. Gebietskrankenkasse wenden:
Tel.: 02682/608-2020.
Rezeptgebührenbefreiung
Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in Hausgemeinschaft lebender Personen folgende Richtsätze nicht überschreitet:€ 1.331,79
Der Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung ist mit den aktuellen Einkommens-nachweisen direkt beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.
Entsorgung
In letzter Zeit häuften sich wieder die Beschwerden bezüglich illegal abgelagertem Müll im Gemeindegebiet sowohl auf Öffentlichem Gut, als auch auf Privatgrund. Aufgrund der Tatsache, dass jeder Ortsbewohner die Möglichkeit zur kostenlosen Entsorgung bei der Altstoffsammelstelle in Zemendorf hat, ist es unverständlich, dass Wald, Wiese und Flur mit allfälligem Unrat belastet werden. Seitens der Gemeindeverwaltung wird dringend gebeten, solche Abfallent-ledigungen zu vermeiden.


